Eine weitere Änderung des Arbeitsgesetzes zum 1. August 2024?

Am 3. Juli 2024 erhielt der Senat eine Regierungsvorlage, die unter anderem Änderungen am Arbeitsgesetzbuch vorsieht. Mit Ausnahme einiger Teile soll das Gesetz am ersten Tag des auf seine Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Es ist daher möglich, dass die Änderungen des Arbeitsgesetzes bereits am 1. August 2024 in Kraft treten.

Es sind weitere Änderungen des Arbeitsgesetzes „in der Pipeline“, welche sind das? Die entsprechende Änderung

  • führt den so genannten Mindestlohn-Indexierungsmechanismus ein und schafft die Institution der Garantielöhne ab,
  • ermöglicht es, dass die Arbeitszeitgestaltung ausschließlich vom Arbeitnehmer ausgehandelt wird,
  • ermöglicht die Aushandlung des Entgelts aus dem DPP/DPČ unter Berücksichtigung möglicher Nachtarbeit, Arbeit in schwierigen Arbeitsumgebungen oder Arbeit an Samstagen und Sonntagen (d. h. ohne weiteren Anspruch auf einen gesetzlichen Zuschlag),
  • hebt die Verpflichtung des Arbeitgebers auf, einen schriftlichen Urlaubsplan zu erstellen,
  • regelt den Bereich der Lohnhaftung für die Arbeitnehmer von Subunternehmern,
  • führt spezifische Änderungen ein, die auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor abzielen.

Insbesondere die ersten 3 Punkte sind für die Praxis sehr interessant, so dass wir Sie bald wieder über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren werden.