Im Oktober und November wird das Repräsentantenhaus wichtige Gesetzesentwürfe im Zusammenhang mit Kryptowährungen diskutieren. Insbesondere erwartet die Öffentlichkeit die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs, der die Besteuerung von Kryptowährungen auf das gleiche Niveau wie z. B. Aktien bringen würde, was den erheblichen Papierkram für Kryptowährungsnutzer sowie die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen vereinfachen würde. Der Gesetzentwurf hat nun den Haushaltsausschuss passiert und wird voraussichtlich in dritter Lesung verabschiedet.
Wenn der Vorschlag vom Parlament angenommen wird, könnte für Kryptowährungen ein Zeit- und Werttest eingeführt werden, ähnlich wie bei Aktien. Dies würde bedeuten, dass Besitzer von Kryptowährungen keine Einkommenssteuer auf deren Verkauf zahlen müssen, wenn sie den Vermögenswert mindestens drei Jahre lang gehalten haben (Zeitprüfung) oder im Steuerjahr Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Höhe von bis zu 100 000 CZK erzielt haben (Wertprüfung). Die Befreiung sollte nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen und für Einkünfte aus der entgeltlichen Übertragung von Krypto-Vermögenswerten gelten, die im Betriebsvermögen gehalten werden oder wurden.
Kryptowährungen werden in der Gesellschaft in erster Linie als eine Art von Kapitalanlage wahrgenommen, fallen aber nach der derzeitigen Auslegung offiziell nicht in diesen Bereich. Es ist erwähnenswert, dass die Annahme des Vorschlags die derzeitige Inkonsistenz beseitigen würde, bei der beispielsweise Bitcoin und Bitcoin-ETFs unterschiedlich besteuert werden.