Eine Änderung des Gesetzes Nr. 187/2006 Slg. über die Krankenversicherung befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren in der Abgeordnetenkammer.
Die wichtigste Neuerung ist die Einführung der elektronischen Kommunikation für alle Leistungen der Krankenversicherung, einschließlich des Mutterschaftsgeldes, des Pflegegeldes und der Langzeitpflege. Dies folgt auf die erfolgreiche Einführung des elektronischen Krankenscheins ab 2020.
Weitere wichtige Änderungen sind:
- die Einführung eines Anspruchs auf Krankengeld für krankenversicherte Selbstständige (und ausländische Arbeitnehmer) und andere Arbeitnehmerkategorien, z. B. versicherte Arbeitnehmer, die auf der Grundlage eines befristeten oder unbefristeten Vertrags arbeiten;
- Vereinfachung der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, indem das Erfordernis eines gemeinsamen ständigen Wohnsitzes für den Ehegatten und die Bedingung der schriftlichen Zustimmung der zu behandelnden Person abgeschafft werden;
- die Abschaffung des Begriffs „Hausangestellte“, um den aktuellen Trends zur Telearbeit Rechnung zu tragen;
- Abschaffung des Begriffs der „Isolierung“ – Isolierung wird nun als vorübergehende Arbeitsunfähigkeit betrachtet.
Insgesamt zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Effizienz der Krankenversicherung zu verbessern, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern. Es wird erwartet, dass die Änderung am 1. Januar 2025 in Kraft treten könnte. Wir werden Sie natürlich über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.