Änderungen bei der Meldung der Beschäftigung von Ausländern und der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern ab 1. Juli 2024

Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der staatlichen Verwaltung wird es ab Juli wichtige Änderungen bei der Meldung der Beschäftigung von Ausländern bei tschechischen Arbeitgebern und der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten in die Tschechische Republik geben.

Es wird notwendig sein, alle bisher verwendeten Formulare zu vergessen, die Anmeldungen in Papierform einzureichen oder sie per E-Mail an die elektronische Poststelle des Arbeitsamtes (ÚP) zu senden.

Die Anmeldung von Ausländern, die eine Beschäftigung in der Tschechischen Republik aufnehmen, wird nur noch elektronisch möglich sein:

  • durch Ausfüllen des Webformulars auf der ÚP-Website,
  • durch Erstellung einer XML-Datei und Übermittlung an die Datenbox des Amtes oder
  • durch direkte Integration des Systems des Arbeitgebers mit der Schnittstelle des MLSA.

Die Agenda der grenzüberschreitenden Entsendungen wird vollständig von der ÚP auf das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (SLOI) übertragen. Ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer in die Tschechische Republik entsenden, werden ihre Meldungen an das SLOI daher nur noch über das neue webbasierte Anmeldeportal einreichen. Die einzige Ausnahme gilt für Verlängerungen, Änderungen oder Beendigungen von Entsendungen, die vor dem 30. Juni 2024 eingeleitet wurden.

Auch für die Einreichung aller Meldungen im Namen eines anderen Unternehmens wird es grundlegende Änderungen geben.

Tschechische und ausländische Arbeitgeber sollten daher auf diese Änderungen achten, unabhängig davon, ob sie die Meldungen selbst einreichen oder andere Personen damit beauftragen.

Selbstverständlich beraten wir von der LTA Sie gerne in allen praktischen Fragen und helfen Ihnen, die für Ihr Unternehmen optimale Form der Anmeldung zu finden.