Die Fristen für das Einreichen der Steueranerkennung für 2023 ist bald hier

Haben Sie gemerkt, dass die erste gesetzliche Frist für das Einreichen der Steueranerkennung hier wieder nach einem Jahr ist? In dem nachstehenden Text fassen wir für sie diese Fristen zusammen.

  • 2. April 2024 – für das Einreichen der Steueranerkennung in Papierform haben sie nur noch ein paar Tage (bis dem Dienstag nach Ostern)
  • 2. Mai 2024 – die Frist für das elektronische Einreichen
  • 1. Juli 2024 – die Frist für die obligatorisch zu auditierende Gesellschaften oder für die, deren Steueranerkennung reicht ein Steuerberater ein