Haben Sie gemerkt, dass die erste gesetzliche Frist für das Einreichen der Steueranerkennung hier wieder nach einem Jahr ist? In dem nachstehenden Text fassen wir für sie diese Fristen zusammen.
- 2. April 2024 – für das Einreichen der Steueranerkennung in Papierform haben sie nur noch ein paar Tage (bis dem Dienstag nach Ostern)
- 2. Mai 2024 – die Frist für das elektronische Einreichen
- 1. Juli 2024 – die Frist für die obligatorisch zu auditierende Gesellschaften oder für die, deren Steueranerkennung reicht ein Steuerberater ein