Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Im September 2023 haben wir Sie darüber informiert, dass die Regierung der Tschechischen Republik die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes im Sinne des Aufenthaltsrechts in der Tschechischen Republik in Erwägung zieht. Ende Dezember wurde in der Gesetzessammlung eine Änderung des Gesetzes Nr. 65/2022 Slg. über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Gebiet der Ukraine, der durch den Einmarsch der Truppen der Russischen Föderation verursacht wurde, veröffentlicht. Zur Erinnerung geben wir im Folgenden einen kurzen Überblick über seinen Inhalt.

Die betreffende Novelle ermöglicht die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes mittels eines elektronischen Formulars (hier abrufbar: https://frs.gov.cz/docasna-ochrana/). Die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist nur noch über das elektronische Formular möglich, ein anderes Verfahren kommt nicht in Betracht. Für Ausländer, die sich nicht bis zum 15. März 2024 für eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes nach diesem Gesetz registrieren lassen, läuft der vorübergehende Schutz am 31. März 2024 ab. Der vorübergehende Schutz ist an dem Code auf der Visummarke zu erkennen: D/DO/667, 668, 669, D/DO/767, 768, 769, D/DO/867, 868, 869. Der vorübergehende Schutz kann nicht verlängert werden, wenn er bereits abgelaufen ist, in der Zwischenzeit nach dem Gesetz abgelaufen ist oder durch Entscheidung einer Verwaltungsbehörde entzogen wurde.

Nach der Registrierung müssen Sie zu dem bei der Online-Registrierung gewählten Termin (bis zum 30. September 2024) zur Anbringung der Visummarke erscheinen, da sonst der vorübergehende Schutz abläuft. Erscheint der Ausländer selbst zur Anbringung der Visummarke, wird der vorübergehende Schutz bis zum 31. März 2025 verlängert.

Inhaber sogenannter „spezieller“ Visa zum Zweck der Duldung des Aufenthalts auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, die zu Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ukraine vom 24. Februar 2022 bis zum 20. März 2022, d.h. vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 65/2022 Slg. ausgestellt wurden, sind ab dem 21. März 2022 automatisch Inhaber des vorübergehenden Schutzes. Daher müssen auch diese Ausländer das oben erwähnte Registrierungsverfahren sowie das Verfahren zur Kennzeichnung des Visums durchlaufen. Dieses Visum wird mit einem Visumetikett oder Stempel mit dem Code D/VS/U versehen.

Anders verhält es sich bei Inhabern von Visa zur Duldung des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine erteilt wurden. Für sie gelten die oben genannten Verpflichtungen nicht. Ihre Visa werden automatisch verlängert und gelten bis zum 31. März 2025, ohne dass sie etwas unternehmen müssen. Auf Wunsch kann ihnen jedoch auch eine verlängerte Visummarke ausgestellt werden, wenn sie zu diesem Zweck einen Termin bei der zuständigen Stelle des Innenministeriums vereinbaren. Diese Visa tragen die Bezeichnung D/SD/91 oder D/VS/91 (hier ist jedoch der Grund für die Erteilung des Visums entscheidend) oder D/VC/91.