Whistleblower-Schutz betrifft auch Sie

Haben Sie schon einmal von Whistleblowing bzw. dem Schutz von Hinweisgebern gehört, sind aber der Meinung, dass dies nicht auf Sie zutrifft? Ganz im Gegenteil.

Die Gesetzgebung, die am 01. August dieses Jahres in Kraft getreten ist, richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese Arbeitgeber müssen bis zum 15. Dezember 2023 unbedingt über ein spezielles internes System zur Meldung von Missständen verfügen.

Aber auch diejenigen unter Ihnen, die weniger Mitarbeiter haben, sollten diese Regelung nicht unbeachtet lassen. Auch Sie unterliegen der Verpflichtung, Meldungen/Hinweise Ihrer Mitarbeiter und anderer kooperierender Personen in einer bestimmten Weise entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Meldungen/Hinweise sollten daher nicht ignoriert werden.

Wenn Sie daran interessiert sind, können wir Ihnen insbesondere helfen:

  •  Ihre Verpflichtungen zu klären,
  • einen geeigneten Ansatz für die Erfüllung dieser Verpflichtungen vorzuschlagen; und
  • die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten und ein internes Meldesystem einzurichten.

Der Schutz von Whistleblowern mag für Ihr Unternehmen nebensächlich erscheinen. Vielleicht fragen Sie sich, warum Sie von all den Rechtsvorschriften nicht einfach nur die befolgen sollten, die für Ihr Unternehmen von grundlegender und wesentlicher Bedeutung sind.

Wir werden Ihnen erklären, warum. Das Gesetz über den Schutz von Whistleblowern geht Hand in Hand mit Werten wie Respekt, Anstand und Rücksichtnahme auf andere. Diese Werte stehen unter anderem im Fadenkreuz der nächsten europaweiten Gesetzgebung, die zwar erst im nächsten Jahr und in den Folgejahren für Unternehmen in der Tschechischen Republik in Kraft treten wird, aber in der Europäischen Union bereits teilweise in Kraft ist und auf die man sich vorbereiten sollte. Die Rede ist von der nichtfinanziellen Berichterstattung, die unter der Abkürzung ESG (Environment, Social, Governance) bekannt ist und die es ermöglicht, die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt zu messen.

Diese Berichterstattung ist für Ihr Unternehmen wichtig, da sie dem Unternehmen ein bestimmtes Rating verleiht, das bei verschiedenen Gelegenheiten angegeben werden muss, insbesondere im Zusammenhang mit der Unternehmensfinanzierung (z.B. bei der Beantragung eines Bankkredites). Ist das Rating nicht hoch genug, erlaubt der Gesetzgeber den Geldgebern nicht, mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten, um beispielsweise einen Kredit zu gewähren. Der Verzicht auf den Schutz von Hinweisgebern bedeutet also definitiv den Verzicht auf eine der drei Säulen (Soziales), die für Ihr künftiges Rating von Bedeutung sein werden.

Bitte lassen Sie sich Ihren zukünftigen Status als Marktteilnehmer nicht durch die Vernachlässigung scheinbar trivialer rechtlicher Verpflichtungen verderben.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um diese und ggf. anderweitige Situation zu klären. Wir sind für Sie da!

LTA-Team