Auf ihrer regulären Sitzung am Mittwoch letzter Woche (13. September 2023) hat sich die tschechische Regierung erneut mit dem Thema Flüchtlinge aus der Ukraine befasst. Der Grund dafür ist, dass ein Ende des Krieges in der Ukraine in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, was insbesondere dazu führt, dass der Aufenthaltsstatus von Flüchtlingen auf tschechischem Territorium angepasst oder verlängert werden muss.
Nach dem derzeitigen Wortlaut des Gesetzes Nr. 65/2022 Slg. ist die Gültigkeit des vorübergehenden Schutzes und des Visums zum Zwecke der Duldung bis zum 31. März 2024 befristet. Da auf Ebene der Europäischen Union bis Ende Oktober eine Entscheidung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes getroffen werden soll, die Voraussetzung für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes auch in der Tschechischen Republik ist, haben die Arbeiten an der entsprechenden Änderung bereits begonnen.
Hauptziel ist es also, sowohl den vorübergehenden Schutz als auch das Toleranzvisum bis zum 31. März 2025 zu verlängern, ähnlich wie es in der ersten Verlängerungswelle in diesem Jahr geschehen ist. Dabei soll das folgende Verfahren gelten:
– Die Inhaber des vorübergehenden Schutzes müssen sich bis zum 15. März 2024 über ein elektronisches Formular (das auf der Website des Innenministeriums abrufbar ist) für die Verlängerung registrieren lassen, damit ihr Aufenthalt als bis zum 30. September 2024 verlängert gilt. Anschließend müssen sie sich bis zum 30. September 2024 bei einer Dienststelle des Innenministeriums einfinden, um ihre Visummarke anbringen zu lassen, damit ihr Aufenthalt als bis zum 31. März 2025 verlängert gilt. Beide Schritte müssen also durchgeführt werden, um die maximale Verlängerung zu erreichen.
– Inhaber eines Toleranzvisums müssen die oben genannten Schritte nicht unternehmen, um zu bestehen. Ihr Toleranzvisum wird automatisch verlängert und gilt bis zum 31. März 2025 als gültig, ohne dass sie etwas tun müssen. Auf Wunsch kann ihnen jedoch auch eine verlängerte Visummarke ausgestellt werden, wenn sie zu diesem Zweck einen Termin mit dem Innenministerium vereinbaren.
ACHTUNG: Inhaber eines Toleranzvisums, das zwischen dem 24. Februar 2022 und dem 20. März 2022 einschließlich ausgestellt wurde, gelten als vorübergehend geschützt. Diese Ausländer müssen daher das Registrierungs- und Visumetikettierungsverfahren durchlaufen, wie es oben für Inhaber eines Visums für vorübergehenden Schutz beschrieben wurde.