Geplante Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkommen

Die Abgeordnetenkammer berät auf ihrer am 5.9.2023 beginnenden Sitzung in zweiter Lesung unter anderem über ein Konsolidierungspaket mit mehreren Maßnahmen und Gesetzen, die das staatliche Haushaltsdefizit in den nächsten zwei Jahren verringern sollen. Diese Maßnahmen sollen ab dem 1.1.2024 in Kraft treten. Außerdem wurden Änderungsanträge zum Konsolidierungspaket eingebracht, auf die sich die Parteien der Regierungskoalition bei ihrem Treffen am 23.8.2023 geeinigt hatten.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungsvorschläge, die die Besteuerung von Leistungen an Arbeitnehmer betreffen:

  • Die Sachleistungen, die die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern derzeit zu steuerlich günstigen Bedingungen gewähren, werden nicht abgeschafft, aber der Gesamtwert der Leistungen, die auf Arbeitnehmerseite von der Steuer befreit sind, wird erheblich reduziert (insgesamt pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag von der Hälfte des Durchschnittslohns, was im Jahr 2023 20.162,00 CZK entspricht).
  • Für den Beitrag des Arbeitgebers zur Verpflegung des Arbeitnehmers werden die Bedingungen für die Steuerbefreiung eines solchen Beitrags auf Arbeitnehmerseite für alle Formen der Gewährung eines solchen Beitrags (Geldbeitrag für die Verpflegung, Essensgutscheine, Betriebsverpflegung oder andere Sachleistungen) vereinheitlicht.
  • Es wird vorgeschlagen, die Steuerbefreiung für den Erwerb von Wohnungen und Häusern durch einen Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zu einem niedrigeren Preis als dem Normalpreis abzuschaffen, wenn die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Normalpreis noch nicht als Einkommen des Arbeitnehmers berücksichtigt wurde, sofern der Arbeitnehmer die Wohnung vor dem Verkauf mindestens zwei Jahre lang bewohnt hat. Die neuen Regeln gelten nicht für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1.1.2024 in einer solchen Wohnung wohnten.
  • Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein emissionsfreies Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung unentgeltlich zur Verfügung stellt, verringert sich der Sachbezug auf 0,25 % des Anschaffungspreises für jeden Monat der Überlassung des Fahrzeugs.
  • Die bisher geltende steuerliche Behandlung von Beiträgen zu den Renteneinsparungen und zur Lebensversicherung wird von den im Konsolidierungspaket vorgeschlagenen Änderungen nicht berührt.

Darüber hinaus wird die Besteuerung von Arbeitnehmereinkommen z.B. durch die nachstehend vorgeschlagenen Änderungen betroffen sein:

  • Senkung der Grenze für die Anwendung des 23%igen Steuersatzes vom 48-fachen auf das 36-fache des Durchschnittslohns,
  • Einschränkung der Möglichkeit, den Ehegattenfreibetrag nur auf Personen anzuwenden, die Kinder unter 3 Jahren betreuen,
  • Abschaffung des Studentenrabatts,
  • Abschaffung der Kita-Gebühr,
  • Abschaffung des Abzugs für gezahlte Gewerkschaftsbeiträge,
  • Abschaffung des Abzugs für Prüfungen zum Nachweis von Weiterbildungsergebnissen.

Wir werden Sie weiterhin über alle weiteren Änderungen und den Prozess der Verabschiedung des Konsolidierungspakets auf dem Laufenden halten.

Ihr LTA-Team