Deckelung der Energiepreise auch für Großunternehmen?

Sehr geehrte Mandanten,

die tschechische Regierung hat mit der Verordnung Nr. 298/2022 GBl. beschlossen, die Energiepreise u.a. auch für Großunternehmen zu deckeln.

Großunternehmen sind verpflichtet, dem Industrie- und Handelsministerium vierteljährlich (für das erste Quartal vom 20.04.2023 bis zum 30.04.2023) über die Bewertung des Auftretens eines übermäßigen Vermögensvorteils zu berichten. Als Vermögensvorteil gilt ein Vorteil, der durch die Abnahme von Strom oder Gas zu einem im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Preis gedeckelten Preis erzielt wird. Bei Überschreitung des Höchstbetrags des Vermögensvorteils ist der Unternehmer verpflichtet, den übermäßigen Vermögensvorteil an den Staatshaushalt abzuführen.

Ein Großunternehmen muss den Bericht über die Bewertung des Auftretens des übermäßigen Vermögensvorteils elektronisch über das Portal des Industrie- und Handelsministeriums „AIS MPO“ einreichen.

Ein Großunternehmen, das nicht selbst über eine Entnahmestelle verfügt, z.B. aufgrund eines Mietvertrags, muss jedoch keinen Bericht über die Bewertung des übermäßigen Vermögensvorteils einreichen.

Wenn Sie Interesse haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Einreichung eines Berichts über die Bewertung des Auftretens eines übermäßigen Vermögensvorteils.

Ihr LTA-Team