Den Plan, ein sog. Europäisches Organ für arbeitsrechtliche Angelegenheiten (European Labour Authority – ELA) zu gründen, hat zum ersten Mal im September 2017 der damalige Vorsitzende der Europäische Kommission Jean-Claude Juncker vorgestellt, der in seinem Vortrag über den Zustand der Europäischen Union die Gründung eines neuen Organs erwähnt hat, das sicherstellen sollte, dass alle Regel der EU betreffend die Mobilität der Arbeitskräfte gerecht, einfach und wirksam umgesetzt werden.
In der EU existieren umfangreiche Regelungen über die Mobilität von Arbeitnehmern, die in der Zukunft aktualisiert werden sollen, dies unter anderem durch eine Reform der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern und der Regeln für die Koordinierung der sozialen Absicherung. Das Ziel der ELA ist die Verbesserung der Durchsetzung dieser EU-Regelungen in Bezug auf die Mobilität der Arbeitskräfte und die Vereinfachung des Zugangs zu verlässlichen Informationen und praktischen Dienstleistungen, einschließlich der Information über Arbeitsgelegenheiten und über Rechte und Pflichten von Personen, die grenzüberschreitend tätig sind. Ein weiterer Impuls zur Gründung der ELA ist das Ziel einer besseren Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Organen, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Durchsetzung der entsprechenden Rechtsvorschriften der EU, einschließlich der Vereinfachung von gemeinsamen Inspektionen.
ELA wird die Tätigkeit ab Oktober dieses Jahres in Brüssel aufnehmen und wird anschließend nach Bratislava umziehen. Die volle Aufnahme seiner Aufgaben wird Anfang des Jahres 2024 erwartet.