Aufgrund des Gesetzes Nr. 256/2019 Slg. erfolgt ab dem 01.05.2020 eine Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes auf 10% bei folgenden Leistungen:
- E-Publikationen
- Bücherverleih
- Wasser und Abwasser,
- Verpflegungsdienstleistungen einschließlich gezapftes Bier
- Aufräum- und Reinigungsarbeit im Haushalt
- häusliche Pflege von Kindern, Senioren, Kranken und Behinderten
- Reparatur von Schuhen und Ledererzeugnissen
- Reparatur und Änderung der Bekleidung und Erzeugnissen aus Textil
- Reparatur von Fahrrädern
- Friseurdienstleistungen