Die Pflicht des Arbeitgebers, die Echtheit der Dokumente von Ausländern, die eine Stelle antreten, zu prüfen

Sehr geehrte Klienten, sehr geehrte Geschäftspartner,

gerne würden wir Sie auf diesem Wege über eine interessante Entscheidung des Stadtgerichts in Prag (konkret handelt es sich um das Urteil Az. 15 A 152/2019 vom 29.07.2020) informieren, die den Bereich der arbeitsrechtlichen Vorschriften betrifft und aus der eine ganze Reihe nützlicher Informationen insbesondere für Ausländer beschäftigende Arbeitgeber resultiert.

Das Stadtgericht verweist in der gegenständlichen Entscheidung auf die Möglichkeiten, die Arbeitgeber gegenwärtig bei der Prüfung der Echtheit der Dokumente der bei ihnen arbeitenden Ausländern haben. Zudem befasste es sich mit der Frage, ob die Anwendung dieser Instrumente obligatorisch ist.

Dem Stadtgericht zufolge besteht die Notwendigkeit, den Arbeitsmarkt beziehungsweise das gesamte Wirtschaftssystem vor einer illegalen Arbeitsausübung zu schützen, was höhere Ansprüche an die Arbeitgeber stellt. Beim Einstellen von Arbeitnehmern genügt nicht nur eine visuelle Kontrolle der Identitätsausweise durch den zuständigen Mitarbeiter des Arbeitgebers. In dem zu beurteilenden Fall hatte der Arbeitgeber sowohl nach Ansicht des zuständigen Arbeitsinspektorats als auch nach dem Dafürhalten des Gerichts alle ihm zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um eine rechtswidrige Folge in Form einer illegalen Arbeitsausübung zu verhüten. Angesichts dessen, dass zum betreffenden Zeitpunkt bekannt war, dass in der Region, in der der Arbeitgeber wirkte, die Benutzung gefälschter Identitätsausweise verbreitet war, hatte der Arbeitgeber auch auf die öffentlich zugänglichen Register und Apps zurückzugreifen, mittels derer die Echtheit der Papiere der neuantretenden Ausländer überprüft werden konnte.

Zu den Instrumenten, die der Arbeitgeber anzuwenden hatte, gehören insbesondere das öffentliche Register PRADO und die öffentlich verfügbare App Regula Document Reader. Im ersten Fall handelt es sich um ein unter anderem in tschechischer Sprache zugängliches Register, das eine Beschreibung der von den EU-Mitgliedstatten ausgestellten Identitätsausweise (in Musterform und sonstige Informationen) enthält. Insbesondere die App funktioniert nach dem Prinzip des Scannens von Dokumenten, wobei sie in den meisten Fällen in der Lage ist, einen gefälschten Ausweis zu identifizieren.

Obwohl es sich um fakultative Möglichkeiten handelt, deren Verwendung ausschließlich vom Arbeitgeber abhängt, und der Arbeitgeber mithin nicht obligatorisch durch die Rechtsvorschriften dazu verpflichtet ist, sollten Arbeitgeber bei der Beurteilung die gegenständliche Gerichtsentscheidung und die Praxis der Kontrollorgane in Betracht ziehen. Berücksichtigt wird die Anwendung dieser Instrumente von den Kontrollorganen nämlich bei der Beurteilung dessen, ob der Arbeitgeber alles dafür getan hat, eine illegale Beschäftigung von Ausländern zu vermeiden. Auch das Stadtgericht gab in dem oben angeführten Urteil seiner Meinung Ausdruck, dass ein Arbeitgeber, wenn er nicht auf die erwähnten Register und Apps zurückgreift, sich nicht auf Freistellung berufen kann, die ja darauf gründet, dass er alles Menschenmögliche dafür tat, um den Verstoß zu verhindern.

Insbesondere bei der Beschäftigung eines Ausländers aus einem Land, bei dem der Arbeitgeber über keine Erfahrungen und Kenntnisse hinsichtlich der Form und der Parameter der Identität der Bürger dieses Landes verfügt, sowie auch bei wie auch immer gearteten Zweifeln bezüglich der Echtheit des vorgelegten Ausweises empfehlen wir daher die Anwendung eines der oben angeführten Instrumente, gegebenenfalls wenigstens die Anwendung einer anderen adäquaten Maßnahme (z.B. die Forderung, nicht ein, sondern zwei Dokumente vorzulegen), und gleichzeitig einen Vermerk bezüglich seiner Nutzung zu erstellen. Auf diese Weise hält der Arbeitgeber sich die Möglichkeit offen, sich bei einer etwaigen Übertretung hinsichtlich einer illegalen Beschäftigung von Ausländern seiner Schuld zu entledigen, falls später festgestellt werden sollte, dass das gegenständliche Dokument gefälscht ist.

Bei weiterführenden Fragen hinsichtlich dieser Problematik stehen wir jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Team LTA