Die Verkäufe von Wertpapieren und Geschäftsanteilen sind derzeit von der Steuer befreit, wenn der Einkommensteuerpflichtige die Haltefrist von drei Jahren für Wertpapiere und fünf Jahren für Geschäftsanteile erfüllt hat.
! Ab 2025 werden die Bedingungen für die Steuerbefreiung von persönlichen Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen verschärft. Es wird eine neue Freigrenze von 40 Mio. CZK pro Steuerjahr für solche Einkommen eingeführt. Diese Grenze gilt für alle Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen, für die der Test des zeitlichen Haltens erfüllt ist (die Grenze kann nicht separat auf jedes einzelne Einkommen angewendet werden).
Einkommen aus dem Verkauf von Wertpapieren und Geschäftsanteilen, die die Grenze von 40 Mio. CZK pro Steuerjahr überschreiten, unterliegen der Besteuerung nach § 10 des Einkommensteuergesetzes.