Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir einen kurzen Überblick über die neuen Pflichten für Arbeitgeber zusammengestellt.
- das Führen von Aufzeichnungen über alle Arbeitnehmer in einem DPP.
- Anmeldung aller bestehenden Arbeitnehmer im DPP bis spätestens 20. August 2024 über das ePortal der CSSA, sofern sie nicht bereits angemeldet sind.
- jeden Monat bis zum 20. des Folgemonats (d.h. zum ersten Mal für Juli bis zum 20. August 2024) eine Liste aller Arbeitnehmer in der ESTV und ihrer Einkommensstufen über das ePortal der CSSA elektronisch zu melden. Ab dem 1. August 2024 wird es möglich sein, eine neue eSubmission „Erklärung über das Einkommen, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die auf der Grundlage einer Arbeitsleistungsvereinbarung arbeiten, in Rechnung stellt“ einzureichen.
Weitere Änderungen im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft, über die wir Sie selbstverständlich rechtzeitig informieren werden.