CBAM (Border Carbon Offset Mechanism) ist ein Instrument der Europäischen Union, das mit der Verordnung 2023/956 eingeführt wurde, um einen Mechanismus für den grenzüberschreitenden Kohlenstoffausgleich zu schaffen. Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen fairen Wettbewerb zu fördern.
Das CBAM gilt für ausgewählte kohlenstoffintensive Güter wie:
- Zement;
- Elektrizität;
- Düngemittel;
- Eisen und Stahl;
- Aluminium;
- Wasserstoff; und
- Erzeugnisse der oben genannten Waren.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure der oben genannten Waren in die Europäische Union für die bei ihrer Herstellung entstehenden Treibhausgasemissionen aufkommen. Die Zahlung erfolgt durch den Kauf von CBAM-Zertifikaten.
Die CBAM wird jedoch in zwei Phasen eingeführt, und die Importeure haben bereits bestimmte Verpflichtungen. Während der Übergangszeit (vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025) besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Importeure vierteljährlich über die in importierten Waren enthaltenen Emissionen berichten müssen.
Die Meldepflicht gilt für:
- Importeure, die eine Zollanmeldung abgeben;
- Personen, die zur Abgabe einer Zollanmeldung befugt sind; und
- den indirekten Zollvertreter.
Die Meldepflicht umfasst Informationen über die Einfuhr von Waren und die mit ihnen verbundenen Kohlenstoffemissionen.
Die Meldung ist elektronisch über das CBAM Trader Portal (das temporäre Register der CBAM) einzureichen. Die erste Meldung sollte bis spätestens 31. Januar 2024 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 erfolgen.
Wenn Sie Fragen zum Emissionsausgleich haben oder Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung eines Meldeberichts benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Ihr LTA-Team