Am 13. Juni 2023 erließ das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung die Bekanntmachung Nr. 191/2023 über die Änderung des Grundentschädigungssatzes für die Benutzung von Straßenkraftfahrzeugen und die Gewährung von Verpflegungszuschüssen sowie über die Festlegung des durchschnittlichen Kraftstoffpreises zum Zwecke der Gewährung der Fahrtkostenzuschüsse.
Mit Wirkung vom 1. 7. 2023 ändert die Bekanntmachung die Höhe des Durchschnittspreises für Diesel von 44,10 CZK auf 34,40 CZK pro Liter.
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