Novellierung des Arbeitsgesetzes

Am 25. Juli 2024 billigte der Senat die bereits angekündigte „val-mech“-Novelle des Arbeitsgesetzes (d.h. es handelt sich noch nicht um eine so genannte flexible Novelle, sondern um die nächste in der Reihe). Wenn die Novelle noch im Juli vom Präsidenten unterzeichnet und in der Gesetzessammlung veröffentlicht wird, tritt sie am Donnerstag, den 1. August 2024, in Kraft.

Was könnte sich also schon diese Woche ändern?

  • Einführung des so genannten Mindestlohnindexierungsmechanismus und Abschaffung des Instituts des Garantielohns
  • Möglichkeit der Aushandlung einer Vergütung aus DPP/DPČ unter Berücksichtigung von möglicher Nachtarbeit, Arbeit in schwierigen Arbeitsumgebungen oder Arbeit an Samstagen und Sonntagen
  • Abschaffung der Verpflichtung des Arbeitgebers, einen schriftlichen Urlaubsplan zu erstellen
  • Anpassung des Haftungsbereichs für die Löhne der Arbeitnehmer des Subunternehmers
  • Spezifische Änderungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Gesundheitssektor

-> Wirksamkeit der Bestimmung zur Regelung der selbstbestimmten Gestaltung der Arbeitszeit tritt dann erst ab 1. Januar 2025 ein.

Beitragsaktualisierung vom 01.08.2024

Die „Val-mech“-Änderung des Arbeitsgesetzes trat buchstäblich über Nacht in Kraft! Gestern wurde sie vom Präsidenten unterzeichnet und noch am selben Tag in der Gesetzessammlung unter der Nr. 230/2024 Slg. veröffentlicht. Mit Ausnahme der Selbsteinteilung der Arbeitszeit ist die Novelle also seit heute in Kraft.