Am 13. Dezember 2024 tritt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2023/988 in Kraft und ersetzt die bestehende Produktsicherheitsverordnung (nacholgend nur „die Verordnung“ genannt).
Die Verordnung gilt für Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie von ihnen verwendet werden. Sie führt bestimmte Verpflichtungen ein, insbesondere für Hersteller und Importeure, die solche Produkte auf dem Markt der Europäischen Union in allen Vertriebskanälen, einschließlich Online-Marktplätzen und E-Shops, in Verkehr bringen. Dazu gehören vor allem Informationspflichten, Produktsicherheitsverpflichtungen und die Einführung eines EU-weiten Überwachungssystems für gefährliche Produkte.
Das Parlament der Tschechischen Republik hat im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der Verordnung den Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Produktsicherheit und Änderungen anderer Vorschriften als Anpassungsgesetzgebung gebilligt, das bereits vom Präsidenten der Republik unterzeichnet wurde und am 13. Dezember 2024 in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf legt die Befugnisse einzelner Aufsichtsbehörden wie der tschechischen Handelsinspektion, der staatlichen Agrar- und Lebensmittelinspektion und anderer fest. Der Gesetzentwurf erweitert auch die Befugnisse des Ministeriums für Industrie und Handel.