Ein Artikel der Spezialistin für Arbeitsrecht, Rechtsanwältin Frau Alice Mlýnková, den sie in Zusammenarbeit mit Frau Andrea Drhová verfasst hat, hat auch das Interesse des Verfassungsgerichts geweckt, der in seinem aktuellen Urteil betreffend das Konkurrenzverbot vom 2.Mai.2019 Az. II ÚS 3101/18 auf die Schlussfolgerungen in diesem Artikel verwiesen hat.