Steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte – ein langfristiges Anlageprodukt

Die steuerliche Förderung von Produkten, die der Altersvorsorge dienen, wurde in diesem Jahr verlängert.

➤ Bis einschließlich 2023 wurden bestimmte Produkte steuerlich gefördert, darunter das „Sparen“ in Form von privaten Lebensversicherungen oder Renten(rück)versicherungen (sei es historisch bedingt eine staatliche Rente oder ein nachträglich abgeschlossenes Zusatzrentensparen).

➤ Seit 2024 wird die Palette der steuerlich geförderten Produkte dieser Art u.a. um das sog. Langfristige Anlageprodukt (DIP) erweitert. Durch das DIP werden auch (regelmäßige) Investitionen neu steuerlich gefördert, die zwar risikoreicher als private Lebens- oder Renten(rück)versicherungen sind, aber höhere Renditen abwerfen können. Im Rahmen des DIP können die Mittel somit in eine breite Palette von Anlageinstrumenten wie Aktien, börsengehandelte Fonds (ETFs), Investmentfonds, börsengehandelte Anleihen, Investmentzertifikate usw. fließen.

Die steuerliche Förderung der DIP ist ähnlich wie bei den oben genannten Altersvorsorgeoptionen und besteht aus einem Abzug der gezahlten Beiträge von der Steuerbemessungsgrundlage (in Höhe von maximal 48.000 CZK pro Jahr) und einer Befreiung der vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer gezahlten Beiträge (in Höhe von maximal 50.000 CZK pro Jahr). Diese jährlichen Höchstgrenzen gelten jedoch nicht nur für das DIP, sondern für alle Altersvorsorgeprodukte zusammen (einschließlich der Beiträge zu privaten Lebensversicherungen oder z. B. Beiträgen zu Renten(rück)versicherungen). Die steuerliche Förderung des DIP ist u. a. auch an die Bedingung geknüpft, dass das DIP nicht vor Ablauf von 120 Monaten (10 Jahren) beendet wird, jedoch nicht vor Vollendung des 60.