Bericht über die Bewertung der Erlangung eines übermäßigen Vermögensvorteils
Sehr geehrte Mandanten, wie wir Sie bereits informiert haben, hat die Regierung mit der Verordnung Nr. 298/2022 Slg. beschlossen, die Energiepreise u.a. für Unternehmen, die sog. Großunternehmen sind, zu begrenzen. Großunternehmen sind verpflichtet, dem Ministerium für Industrie und Handel vierteljährlich (für das erste Kalenderhalbjahr bis zum 31. Juli 2023) über die Bewertung des Auftretens von