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Epidemiebedingtes Hilfepaket für Unternehmer – steuerliche Soforthilfemaßnahmen

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Coronavirus-Epidemie wurde der Finanzanzeiger Nr. 4/2020 veröffentlicht. Hierin hat das tschechische Finanzministerium seine Beschlüsse über die Minderung einiger Steuerpflichten von Unternehmern (steuerliche Soforthilfemaßnahmen) bekannt gegeben. Es folgt eine kurze Zusammenfassung: Einkommen-/Körperschaftsteuer: Die Frist für die Abgabe der Einkommen-/Körperschaftsteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2019 bleibt aufrechterhalten. Sollten jedoch Steuerpflichtige, deren gesetzlich vorgesehene Frist

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